Privatversicherte:
Da wir bei den Selbstzahlern im Gegensatz zum strikt reglementierten gesetzlichen
Krankenversicherungssystem keiner Budgetierung unterliegen, können wir zusätzliche Termine (außerhalb unserer kassenärztlichen Sprechzeiten) z.B.
am Dienstagnachmittag anbieten. Wenn Sie möchten, fragen Sie danach.
(Ggf. unter unserer separaten Telefonnummer 0151 54831043,
derzeit besetzt Mo-Do 10-11Uhr und Mo 17-18 Uhr, Di 14-18 Uhr, Mi u. Do 17-18 Uhr
Wir halten uns an die gültige amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ
1996); Probleme mit den Kassen sollte es eigentlich nicht geben. Falls aber doch einmal Differenzen bezüglich der Interpretation auftreten sollten, sind wir gerne zu einem klärenden Gespräch
bereit.
Die Gebührenordnung ist zwar
stark veraltet und hat ihre Unzulänglichkeiten, sie bewahrt aber Patienten und Ärzte davor, über das Honorar verhandeln zu müssen. Die Zeit ist zur Behandlung und zu Beratung besser
genutzt.
Komplett anonyme Behandlung:
Haben Sie einen dringenden Grund, sich komplett anonym untersuchen, beraten, behandeln zu lassen - ohne daß irgendein anderer Mensch oder eine Versicherung davon etwas erfahren
kann?
Das ist möglich! Melden Sie sich als Barzahler in der Privatsprechstunde an - wir sind als Ärzte nicht verpflichtet, dann Ihre tatsächliche Identität zu überprüfen.
Es kommt tatsächlich gelegentlich vor, daß (auch deutschsprachige) Menschen im Ausland leben und arbeiten und ausdrücklich eine Behandlung durch einen deutschen HNO-Arzt als Barzahler wünschen, da
sie am Wohnsitz nicht so einfach an einen Facharzt-Termin kommen...