Wir wenden zu Diagnostik an:
-Binokular-mikroskopische Untersuchung von Ohr, Nasenhöhle, Rachen, Kehlkopf
-Endoskopie mit geraden- und Winkeloptiken, transnasale Untersuchung von Rachen und Kehlkopf mit dünnem flexiblen Glasfaserendoskop (auch bei Kleinkindern möglich)
-Sonographische Untersuchung von Halsweichteilen (z.B. Speicheldrüsen, Lymphknoten) und Nasennebenhöhlen
-Audiologische Diagnostik (Hörtests) mit Tonschwellenaudiometer, Tympanogramm, Messung Otoakustischer Emissionen, BERA zur Beurteilung der Hörnervenfunktion
-Gleichgewichtsprüfung (Schwindeldiagnostik), auch mittels des Hochfrequenz-Video-Head-Impulse-Tests ohne Ohrspülung (keine GKV-Kassenleistung)
-Allergiediagnostik auf inhalative Allergene (z.B. Pollen, Milben) mit Prick-Test, ggf. Blutabnahme zur RAST-Testung
-Punktionen, Biopsien und Abstrichentnahmen zur weiteren Auswertung nach Bedarf
-Hörtests bei Neugeborenen und Kleinkindern, auch Kontrolluntersuchungen bei noch nicht einwandfreiem Testergebnis im Geburts-Krankenhaus sind bei uns mit dem derzeit besten, schnellsten und einfachsten Verfahren möglich (BERAphone (R)).
Bei Bedarf überweisen wir natürlich weiter zur Computertomographie der Nebenhöhlen, zur spezialisierten Abklärung von kindlichen Hör- und Sprachstörungen, zur spezialisierten Stimmdiagnostik u.s.w.
Nicht zu vergessen: "Die vorgetragenen Beschwerden des Patienten sind wichtige zu berücksichtigende Befunde des Arztes und tragen wesentlich zur Diagnosefindung und zur Einleitung der individuell richtigen Therapie bei!"
Erwähnenswertes zu den Therapiemöglichkeiten:
Kleinere therapeutische Maßnahmen und Eingriffe führen wir bevorzugt mit Hilfe des Mikroskopes (falls erforderlich in örtlicher Betäubung) durch, ebenso wie Blutstillung bei Nasenbluten, Nachpflege nach Nebenhöhlenoperationen, Gehörgangsreinigung und ~behandlung, Entfernung einzelner Nasenpolypen bei chronischer Nebenhöhlenentzündung etc.
In der Klinik Horb hatten wir früher als Belegärzte die Möglichkeit zu ambulanten und stationären Operationen.
Der Landkreis FDS kann sich aber inwischen den akutstationären Bereich des Krankenhauses in Horb wie auch die ambulante Durchführung von Kindernarkosen nach den aktuellsten Standards nicht mehr
leisten.
Daher müssen wir zu Operationen in Narkose derzeit Überweisungen an HNO-Kliniken ausstellen.
Selbstverständlich können wir aber qualifizierte Nachkontrollen übernehmen.
Im Rahmen der medikamentösen Therapie führen wir bei Allergien auch die spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) durch. Obwohl diese teuer ist, erstatten die Krankenkassen aufgrund der
nachgewiesenen Wirksamkeit die Kosten.
Bei Bedarf bieten wir die weltweit an HNO-Universitätskliniken mit Erfolg getestete "Reserve-Therapie" bei Hörsturz ohne Heilungserfolg nach üblicher Kortison-Einnahme oder Infusionstherapie, die Intratympanale Kortison-Injektionstherapie, an. Hierbei wird durch das betäubte Trommelfell eine kortisonänliche Flüssigkeit in das Mittelohr eingebracht - was viel unproblematischer ist, als es sich vielleicht anhört und die akuten Nebenwirkungen eines höherdosierten Kortisons vermeidet. Leider ist das (noch) keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Schließlich ist es aber auch möglich, daß sich nach einer Untersuchung herausstellt, daß es gar keiner medikamentösen Therapie oder Operation bedarf, sondern einer gezielten Beratung, wie man im jeweiligen Fall am besten weiterkommen kann.