Dr. Autenrieth Dr. Schöller
                                   Dr. Autenrieth                             Dr. Schöller

Lage der Praxis:

Die Praxis ist in der Kernstadt Horb in der Nähe des Neckars.

Vom Bahnhof Horb sind es zu Fuß  ca. 500m, etwa 5 bis 10 Minuten, bis zur Praxis.

Navigationsgeräte finden die Adresse   Saarstraße 2   72160 Horb   erfahrungsgemäß problemlos.

Parkplätze finden sich in der Nähe, z.B. in Richtung Berufsakademie, falls die wenigen Parkplätze direkt vor dem Haus belegt sind. Ein Behinderten-Parkplatz ist vorhanden.

Patienten mit Gehbehinderung bzw. Problemen beim Treppensteigen:

Da unsere Praxis im 1. Stock liegt, haben wir einen Sitz-Treppenlift installieren lassen (ähnlich dem aus dem Werbefernsehen bekannten), welcher auch von begleitenden Angehörigen nach kurzer Einweisung sehr leicht bedient werden kann. In der Praxis steht dann ein Rollstuhl bereit, falls nötig.

Termine:

Wir bitten dringend, einen Termin zu vereinbaren und tun auch unser möglichstes, Patienten mit festem Termin rasch dranzunehmen. 
Das heißt aber auch, daß Patienten, die kurzfristig ohne festen Termin wegen einer akuten Erkrankung in die Praxis kommen, ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Wieviele Menschen akut erkranken und wie das Wetter wird, können wir nicht vorhersehen!  Auch in diesem Fall bitten wir um einen Anruf, um planen zu können.  
Lebensbedrohliche Erkrankungen werden natürlich sofort behandelt, auch wenn dies Zeit kostet und dann leider die Terminplanung leidet.

Weiterhin bitten wir dringend darum, die erhaltenen festen Termine auch einzuhalten oder aber frühestmöglich telefonisch abzusagen, damit diese dann wieder Anderen zur Verfügung stehen.

Was vielen Menschen nicht bekannt ist: Die gesetzlichen Krankenkassen bestehen immer noch darauf, daß die Anzahl der von einem Facharzt pro Quartal behandelten Patienten nicht steigen darf!

Hinweise zur Gesundheitsgesetzgebung

Dies betrifft alle gesetzlich (nicht privat) Versicherten: Ohne Versicherungsnachweis (Versichertenkarte oder zumindest Bescheinigung auf Papier) können wir Patienten nur als Selbstzahler, nicht auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse behandeln und dürfen auch keine Kassenrezepte ausstellen. 

Sofern Sie bei einem Hausarzt-Vertrag (HzV) Ihrer Krankenkasse eingeschrieben sind, wünscht Ihre Kasse, daß Sie eine Überweisung zum Facharzt mitbringen.

Die Behandlungskosten bei einer kurzfristigen Vorstellung im Akutfall werden ab dem 1. Januar 2023 von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch dann garantiert übernommen, wenn sie eine Anmeldung mittels einer besonderen Überweisung als "Vermittlungsfall" von Allgemeinarzt haben. Das haben die Krankenkassen so gefordert und Gesundheitsminister Lauterbach bzw. die Regierungsparteien beschließen lassen. 

Zuvor hatten wir HNO-Ärzte durch die sogenannte "Erstpatienten-Regelung" vorübergehend zwei Jahre (in der Pandemie-Zeit) kein Limit in der Anzahl der behandelten Patienten. Ihre gesetzliche Krankenkasse wollte das dann so nicht mehr; ihr war es wichtig, an der Facharztbehandlung der Versicherten zu sparen.


Privatversicherte

Wir halten uns an die gültige amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); Probleme mit den Kassen sollte es eigentlich nicht geben. Falls aber doch einmal Differenzen bezüglich der Interpretation auftreten sollten, sind wir gerne zu einem klärenden Gespräch bereit. 
Die Gebührenordnung ist zwar stark veraltet und hat ihre Unzulänglichkeiten, sie bewahrt aber Patienten und Ärzte davor, über das Honorar verhandeln zu müssen. Die Zeit ist zur Behandlung und zu Beratung besser genutzt.

Da wir bei den Selbstzahlern im Gegensatz zum strikt reglementierten gesetzlichen Krankenversicherungssystem keiner Budgetierung unterliegen, können wir zusätzliche Termine (außerhalb unserer kassenärztlichen Sprechzeiten) am Dienstagnachmittag anbieten. Wenn Sie möchten, fragen Sie danach. 
(Ggf. unter unserer separaten Telefonnummer 0151 54831043, derzeit besetzt Mo-Do 10-11Uhr und Mo 17-18 Uhr,  Di 14-18 Uhr,  Mi u. Do 17-18 Uhr)

 

Komplett anonyme Behandlung

Haben Sie einen dringenden Grund, sich komplett anonym untersuchen, beraten, behandeln zu lassen - ohne daß irgendein anderer Mensch oder eine Versicherung davon etwas erfahren kann?

Das ist möglich! Melden Sie sich als Barzahler in der Privatsprechstunde an - wir sind als Ärzte nicht verpflichtet, dann Ihre tatsächliche Identität zu überprüfen. 
Es kommt tatsächlich gelegentlich vor, daß (auch deutschsprachige) Menschen im Ausland leben und arbeiten und ausdrücklich eine Behandlung durch einen deutschen HNO-Arzt als Barzahler wünschen, da sie am Wohnsitz nicht so einfach an einen Facharzt-Termin kommen...  

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© HNO-Praxis Dres. Autenrieth/ Schöller