Lage der Praxis:
Die Praxis ist in der Kernstadt Horb in der Nähe des Neckars.
Vom Bahnhof Horb sind es zu Fuß ca. 500m, etwa 5 bis 10 Minuten, bis zur Praxis.
Navigationsgeräte finden die Adresse Saarstraße 2 72160 Horb erfahrungsgemäß problemlos.
Parkplätze finden sich in der Nähe, z.B. in Richtung Berufsakademie, falls die wenigen Parkplätze direkt vor dem Haus belegt sind. Ein Behinderten-Parkplatz ist vorhanden.
Patienten mit Gehbehinderung bzw. Problemen beim Treppensteigen:
Da unsere Praxis im 1. Stock liegt, haben wir einen Sitz-Treppenlift installieren lassen (ähnlich dem aus dem Werbefernsehen bekannten), welcher auch von begleitenden Angehörigen nach kurzer Einweisung sehr leicht bedient werden kann. In der Praxis steht dann ein Rollstuhl bereit, falls nötig.
Termine:
Wir bitten dringend,
einen Termin zu vereinbaren und tun auch unser möglichstes, Patienten mit festem Termin rasch dranzunehmen.
Das heißt aber auch, daß Patienten, die kurzfristig ohne festen Termin wegen einer akuten Erkrankung in die Praxis kommen, ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Wieviele Menschen akut
erkranken und wie das Wetter wird, können wir nicht vorhersehen! Auch in diesem Fall bitten wir um einen Anruf, um planen zu können.
Lebensbedrohliche Erkrankungen werden natürlich sofort behandelt, auch wenn dies Zeit kostet und dann leider die Terminplanung leidet.
Weiterhin bitten wir dringend darum, die erhaltenen festen Termine auch einzuhalten oder aber frühestmöglich telefonisch abzusagen, damit diese dann wieder Anderen zur Verfügung stehen.
Was vielen Menschen nicht bekannt ist: Die gesetzlichen Krankenkassen bestehen immer noch darauf, daß die Anzahl der von einem Facharzt pro Quartal behandelten Patienten nicht steigen darf!
Hinweise zur Gesundheitsgesetzgebung
Dies betrifft alle gesetzlich (nicht privat) Versicherten: Ohne Versicherungsnachweis (Versichertenkarte oder zumindest Bescheinigung auf Papier) können wir Patienten nur als Selbstzahler, nicht auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse behandeln und dürfen auch keine Kassenrezepte ausstellen.
Sofern Sie bei einem
Hausarzt-Vertrag (HzV) Ihrer Krankenkasse eingeschrieben sind, wünscht Ihre Kasse, daß Sie eine Überweisung zum Facharzt mitbringen.
Die Behandlungskosten bei einer kurzfristigen Vorstellung im Akutfall werden ab dem 1. Januar 2023 von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch dann garantiert übernommen, wenn sie eine Anmeldung
mittels einer besonderen Überweisung als "Vermittlungsfall" von Allgemeinarzt haben. Das haben die Krankenkassen so gefordert und Gesundheitsminister Lauterbach bzw. die Regierungsparteien
beschließen lassen.
Zuvor hatten wir HNO-Ärzte durch die sogenannte "Erstpatienten-Regelung" vorübergehend zwei Jahre (in der Pandemie-Zeit) kein Limit in der Anzahl der behandelten
Patienten. Ihre gesetzliche Krankenkasse wollte das dann so nicht mehr; ihr war es wichtig, an der Facharztbehandlung der Versicherten zu sparen.